Strengere Zulassungsvoraussetzungen für
Master-Lehrgänge und neue akademische Titel

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat die hochschulische Weiterbildung umfassend reformiert. Das sind die wichtigsten Änderungen, die auch Studierende in der Technikum Wien Academy ab 2024 betreffen:

  • Um ein Master-Studium zu absolvieren, ist in Zukunft ein abgeschlossenes, facheinschlägiges Bachelor-Studium und eine mehrjährige facheinschlägige. Berufserfahrung verpflichtende Zugangsvoraussetzung. Das heißt, mehrjährige einschlägige Berufserfahrung alleine ist ab 2024 nicht mehr ausreichend, um ein weiterbildendes Masterstudium zu beginnen.
  • Der akademische Titel Master of Science „MSc“ erhält den Zusatz „(CE)“, das steht für „Continuing Education“. Dieser Klammerausdruck steht auch hinter dem neu geschaffenen Abschluss Bachelor of Science: „BSc (CE)“.
  • Neu ist auch der Bachelor Professional „BPr“, für den eine einschlägige berufliche Qualifikation oder eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung Zulassungsvoraussetzung ist.

In der Technikum Wien Academy setzen wir die neuen gesetzlichen Regelungen folgendermaßen um:

  • Master-Lehrgänge der Technikum Wien Academy mit den aktuell geltenden Zulassungsvoraussetzungen starten noch bis zum 30. September 2023.
  • Die akademischen Abschlüsse unserer Master-Lehrgänge werden Schritt für Schritt umgestellt. Im Dezember 2023 aktualisieren wir die neuen Informationen über Zulassungsvoraussetzungen, Abschluss und Kosten unserer Master-Lehrgänge.

Detailinformationen zu den neuen gesetzlichen Bestimmungen der hochschulischen Weiterbildung finden Sie hier: BMBWF – Reformpaket der hochschulischen Weiterbildung