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Impressum
Technikum Wien GmbH
Höchstädtplatz 6
A-1200 Wien
FB: Handelsgericht Wien FN 264937p
UID: ATU 61910007
DVR: 4012747
Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Wien
FH-Prof. Mathias Forjan, PhD, MSc, MBA
Geschäftsführer
Tel.: +43 1 333 40 77-8720
Haftung
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Persönliche Daten, die Sie uns über Formulare (wie z.B. für die Anmeldung zu einer Veranstaltung) übermitteln, werden lediglich für den jeweiligen Zweck verwendet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen Rechtsgeschäften zwischen der Technikum Wien GmbH (kurz: TW GmbH) und ihren Vertragspartnern liegen diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ in ihrer jeweils gültigen Fassung zugrunde.
Hinsichtlich der einzelnen Bildungsprogramme und -veranstaltungen (kurz: Veranstaltung) werden die Rechte und Pflichten der Vertragsteile noch durch den Inhalt allfälliger Programm- oder Veranstaltungsinformationen bzw. sonstiger Mitteilungen des TW GmbH näher bestimmt.
I. ANMELDUNGEN
Veranstaltungen weisen in aller Regel eine begrenzte Zahl von Teilnehmerplätzen auf. Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen und werden nach der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Mit der Anmeldung wird das Einverständnis zur automationsunterstützten Verarbeitung der Daten der Teilnehmer*innen erteilt.
II. GEBÜHREN
Alle angegebenen Gebühren sind exklusive Umsatzsteuer ausgewiesen, ausgenommen die TW GmbH weist explizit auf die enthaltene Umsatzsteuer hin.
Sofern nicht gesondert vereinbart, sind die in den jeweils aktuellen, von TW GmbH veröffentlichten Unterlagen (z. B. Webseite, …) ausgewiesenen Gebühren maßgeblich. Diese Gebühren werden den Teilnehmer*innen in Rechnung gestellt und sind binnen 14 Tagen fällig.
In den Gebühren sind Bildungsunterlagen im üblichen Umfang enthalten.
Alle Zahlungen sind so zu leisten, dass sie am Tag der Fälligkeit spesenfrei auf dem in der Rechnung angegebenen Konto zur Verfügung stehen.
Bei Zahlungsverzug ist die TW GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen. Darüber hinaus kann die TW GmbH alle durch den Verzug entstehenden Kosten, insbesondere Mahn- und Inkassospesen sowie ggf. Rechtsanwaltskosten, in Rechnung stellen.
Allfällige vereinbarte Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts auf die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber über.
III. LEISTUNGEN
Je nach Fortbildungsprogramm und freier Entscheidung des TW GmbH können auch Pausengetränke enthalten sein. Im Entgelt nicht enthalten sind jedenfalls Anreise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der Teilnehmer*innen sowie deren sonstige Auslagen.
Sofern die jeweilige Programminformation nichts Anderes enthält, ist Erfüllungsort Wien.
IV. STORNOBEDINGUNGEN
Die Stornierung von Bewerbungen ist bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich, ohne dass ein Teilnahmeentgelt zu bezahlen oder ein sonstiger Schaden zu ersetzen ist. Im Falle von Stornierungen nach diesem Zeitpunkt ist ein pauschalierter, dem richterlichen Mäßigungsrecht, nicht unterliegender Schadenersatz in Höhe von 50 Prozent des Teilnahmeentgelts zu entrichten. Erfolgt die Stornierung innerhalb einer Woche vor Beginn der Veranstaltung, beträgt dieser pauschalierte Schadenersatz 100 Prozent des Teilnahmeentgelts; in diesem Falle sind Teilnehmer*innen jedoch berechtigt, gemeinsam mit der Stornierung vorbehaltlich der Reihungsbefugnis der TW GmbH gemäß Punkt I. Ersatzteilnehmer*innen zu nominieren. Für den Fall einer Nominierung eines Ersatzteilnehmers wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 120,00 EUR exkl. USt. in Rechnung gestellt.
Bei Veranstaltungen mit mehreren Teilen, z. B. Lehrgänge, gilt als Stichtag für die Berechnung der Stornofrist der Beginn der ersten Veranstaltung im Rahmen der Weiterbildung, als vereinbart. Einzelne Teile der Ausbildung können nicht gesondert storniert werden. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden, senden wir Ihnen die Unterlagen zu und es entsteht kein Anspruch auf Ersatzleistung.
TW GmbH ist berechtigt Prüfungsgebühren einzuheben. Bei Stornierung bzw. Umbuchung einer Prüfung innerhalb von 14 Tagen bis zum Prüfungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 EUR pro Person exkl. USt. verrechnet. Bei Nicht-Erscheinen am Prüfungstag wird die volle Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt. Die Prüfungsgebühr ist pro Antritt – unabhängig vom Ergebnis – zu entrichten.
Die vorgenannten Stornobedingungen kommen dann nicht zur Anwendung, wenn es sich um einen fristgerechten Rücktritt gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz handelt. Stornierungen von Anmeldungen entfalten nur eine Wirkung, wenn sie schriftlich eingeschrieben erfolgen; für die Fristwahrung ist das Einlangen bei der TW GmbH maßgeblich. TW GmbH behält sich vor, Veranstaltungen jederzeit abzusagen. Erfolgt eine solche Absage bis zu drei Tagen vor Beginn der Veranstaltung, so erwachsen Teilnehmer*innen keinerlei Schaden bzw. sonstige Ersatzansprüche. Im Falle einer Stornierung innerhalb von drei Tagen vor Beginn haftet das TW GmbH unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche für von Teilnehmer*innen nachweislich verauslagte Anreise- und Unterkunftskosten, wobei ein solcher Schadenersatz jedoch für Fälle der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Bereits geleistete Teilnahmeentgelte werden in solchen Fällen vom TW GmbH abzugsfrei rückerstattet.
V. LEHRGANGSGEBÜHREN
Sollten Lehrgänge Lehrgangsgebühren pro Semester verrechnen, so werden diese Lehrgangsgebühren so lange verrechnet bis ein offizieller Abschluss (z.B. Master-Prüfung, etc.) abgelegt worden ist. Die TW GmbH ist berechtigt diese Lehrgangsgebühren auch nach Abschluss der offiziellen Studiendauer bis zum offiziellen Studienabschluss zu verrechnen. Die Vorschreibung der Lehrgangsgebühren wird nur durch Exmatrikulation des Studierenden gestoppt.
VI. WIDERRUFSRECHT
Sofern Sie Verbraucher*in im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind und Sie den auf diesen AGB basierenden Vertrag als Fernabsatzvertrag geschlossen haben, so haben Sie abweichend von den Bestimmungen gemäß Pkt. 4 und entsprechend der Widerrufsbelehrung in Anhang 1 das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Bei einem rechtzeitigen Widerruf fallen für Sie keine Kosten an. Geht die Anmeldung eines Verbrauchers aber so spät ein, dass seine Widerrufsfrist erst nach Beginn der Veranstaltung endet, so stimmt der Verbraucher bereits mit der Anmeldung zu, im Falle des späteren Widerrufs einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von der TW GmbH bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht (§ 16 Abs 1 FAGG).
Das gesetzliche Widerrufsrecht setzt voraus, dass der zugrundeliegende Vertrag im Fernabsatz geschlossen wurde. Der Anmeldung für einen Lehrgang geht dagegen ein entsprechendes Zulassungsverfahren voraus, weshalb ein Vertragsschluss im Fernabsatz nicht möglich ist. Entsprechend besteht bei Lehrgängen kein Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung (PDF-Download)
Withdrawal rights (PDF-Download)
VII. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Das Fortbildungs- bzw. Veranstaltungsprogramm wird langfristig geplant und ständigen Qualitätskontrollen unterzogen. Die Sicherung der Qualität erfordert kontinuierliche Anpassungen. Aus diesem Grund behält sich die TW GmbH Änderungen bezüglich Veranstaltungsinhalten, -tagen, -orten und -terminen sowie von Vortragenden vor. Derartige Adaptierungen berechtigen – ebenso wie allfällige kurzfristige Änderungen – zu keinerlei Schadenersatzansprüchen.
VIII. HAFTUNG
Bei Ausfall einer Lehrveranstaltung durch Krankheit der/des Vortragenden, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die TW GmbH kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und/oder Übernachtungskosten sowie zu Ausgleichszahlungen für Arbeitsausfälle haftbar gemacht werden. Generell gilt, dass die TW GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für den Ausfall einer Lehrveranstaltung haftbar gemacht werden kann. Ebenfalls keine Haftung übernimmt die TW GmbH für (Mehr-)Kosten, die den Teilnehmer*innen durch die Verschiebung einzelner entfallener Lehrveranstaltungen entstehen, wobei auch dies wiederum das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit voraussetzt. Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen, übernimmt die TW GmbH keine Haftung. Es gilt die entsprechende Hausordnung der Räumlichkeiten der TW GmbH in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
IX. GERICHTSSTAND UND WIRKSAMKEIT
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 12. Mai 2025 in Kraft und ersetzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer bisherigen Fassung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen dem TW GmbH und ihren Vertragspartnern abgeschlossenen Verträgen ist Wien. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes.
Information über die Verwendung personenbezogener Daten
Zur Abwicklung Ihrer Weiterbildung verarbeitet die Technikum Wien GmbH von Ihnen personenbezogene Daten und möchte Ihnen hier einen Überblick über diese Verarbeitungen geben.
Bitte beachten Sie, dass wir ohne Ihre Stammdaten unseren vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten und Aufgaben nicht nachkommen können. Im Laufe Ihrer Weiterbildung kommen unter Umständen weitere Daten hinzu.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an datenschutz@technikum-wien.at wenden.
Für TeilnehmerInnen an Lehrgängen
(Zertifizierungs-, Akademischer oder Master-Lehrgang):
Information über die Verwendung personenbezogener Daten von Studierenden
Für TeilnehmerInnen an Seminaren und Workshops:
Information über die Verwendung personenbezogener Daten von WeiterbildungsteilnehmerInnen
Ausbildungsvertrag Hochschullehrgänge
Vor Beginn des Studiums wird zwischen der FH Technikum Wien und der/dem zukünftigen Studierenden ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. In diesem Ausbildungsvertrag wird das Rechtsverhältnis zwischen der/dem Studierenden und der FH Technikum Wien geregelt.
Neben dem zu absolvierenden Studien- bzw. Lehrgang, der Ausbildungsdauer und dem Ausbildungsabschluss werden die Rechte und Pflichten der/des Studierenden und der Fachhochschule festgelegt.
Wesentliche Pflichten der/des Studierenden:
- Einhaltung der Prüfungs- und Abgabetermine
- Einzahlung des Studienbeitrags und des ÖH-Beitrags
- Einverständnis zur Verwendung und Weitergabe der persönlichen Daten, soweit es für den Zweck des Studienbetriebes oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.
Die FH Technikum Wien verpflichtet sich im Wesentlichen dazu, die Planung und Durchführung des jeweiligen FH-Studienganges in der Regelstudienzeit zu gewährleisten.
Weitere Vertragsinhalte:
- Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflichten
- Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte
- Beendigung des Ausbildungsvertrags
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