Strengere Zulassungsvoraussetzungen für
Master-Lehrgänge und neue akademische Titel

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat die hochschulische Weiterbildung umfassend reformiert. Das sind die wichtigsten Änderungen, die auch Studierende in der Technikum Wien Academy ab 2024 betreffen:

  • Um ein Master-Studium zu absolvieren, ist in Zukunft ein abgeschlossenes Bachelor-Studium verpflichtende Zugangsvoraussetzung. Das heißt, mehrjährige einschlägige Berufserfahrung alleine ist ab 2024 nicht mehr ausreichend, um ein weiterbildendes Masterstudium zu beginnen.
  • Der akademische Titel Master of Science „MSc“ erhält den Zusatz „(CE)“, das steht für „Continuing Education“. Dieser Klammerausdruck steht auch hinter dem neu geschaffenen Abschluss Bachelor of Science: „BSc (CE)“.
  • Neu ist auch der Bachelor Professional „BPr“, für den eine einschlägige berufliche Qualifikation oder eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung Zulassungsvoraussetzung ist.

In der Technikum Wien Academy setzen wir die neuen gesetzlichen Regelungen folgendermaßen um:

  • Master-Lehrgänge der Technikum Wien Academy mit den aktuell geltenden Zulassungsvoraussetzungen starten noch bis zum 30. September 2023. Danach wird ein Bachelor-Abschluss verpflichtende Zugangsvoraussetzung.
  • Bereits mit dem Studienjahr 2022/23 stellen wir die akademischen Abschlüsse unserer Master-Lehrgänge Schritt für Schritt um. Anstelle des Master of Science „MSc“ vergibt die FH Technikum Wien in Zukunft in den meisten Hochschullehrgängen den Titel „MBA“ (Master of Business Administration). Vom Abschluss „MSc (CE)“ sehen wir weitgehend ab, weil dieser Titel wenig attraktiv und international nicht bekannt ist.

Detailinformationen zu den neuen gesetzlichen Bestimmungen der hochschulischen Weiterbildung finden Sie hier: BMBWF – Reformpaket der hochschulischen Weiterbildung