Förderungen und Stipendien

In Österreich besteht eine Vielzahl von Förderungsangeboten für die Teilnahme an berufsbezogenen und berufsbegleitenden Weiterbildungen. Einen ersten Überblick über die zumeist bundesländerspezifischen Angebote liefern die Online-Datenbanken www.kursfoerderung.at und www.berufsinfo.at/bildungsfoerderung.

Die Datenbanken können die Entwicklung und die Komplexität der Förderungslandschaft allerdings nicht immer vollständig abbilden. Es empfiehlt sich daher, die Homepage der genannten Förderungsinstitutionen zu Rate zu ziehen und persönlich anzurufen oder bestehende Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen.

Bedingungen für die Förderung
Zu beachten ist auch, dass Förderungen bestimmten Bedingungen unterliegen. Je früher die Informationen eingeholt werden, desto eher kann bestimmt werden, ob man förderungsberechtigt oder aus formalen Gründen nicht förderungsberechtigt ist. Für Beschäftigte sind oftmals auch Förderungen von Interesse, die ihr Arbeitgeber erhalten kann, wenn dieser ein individuelles Bildungsvorhaben finanziell unterstützt. Weiterbildungsförderungsangebote, die sich an Schlüsselkräfte in Unternehmen richten, sind oft weitaus höher dotiert als an Privatpersonen gerichtete Förderungen.

Die österreichischen Bundesländer haben ihre Förderungsangebote für die berufliche Weiterbildung unterschiedlich organisiert. Während in den meisten Ländern Abteilungen der Landesverwaltung zuständig sind, ist in Wien z.B. der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) damit betraut.

Die Technikum Wien Academy ist eine vom waff anerkannte Bildungsträgerin. Somit können für Weiterbildungen, die an unserem Institut belegt werden, Förderungen angefragt werden.

www.waff.at

Die Digital Skills Schecks unterstützen kleine und mittlere Unternehmen beim Kompetenzaufbau ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gefördert werden ausschließlich berufliche Weiterbildungen zu digitalen Kompetenzen.

Die Technikum Wien Academy ist ein passender Weiterbildungsanbieter im Rahmen der Ausschreibung „Digital Skills Schecks“ der FFG.

Bitte beachten Sie unbedingt die sonstigen Vorgaben bzw. Einschränkungen laut Ausschreibungsleitfaden auf der Programmseite. Für Beratung und Information wenden Sie sich bitte an den Fördergeber FFG:

https://www.ffg.at/Qualifizierungsoffensive/DigitalSkillsSchecks

Die AMS-Weiterbildungsförderung zielt auf Personen ab, die sich in einer benachteiligten Position am Arbeitsmarkt befinden: z.B. aufgrund von Strukturwandel, (Wieder-)Einstiegsproblemen, mangelnder oder schwer verwertbarer Berufsausbildung, Alter oder Behinderung. Der positive Entscheid über die Vergabe einer Förderung ist an ein Beratungsgespräch gebunden, an die individuelle Förderbarkeit und die Sinnhaftigkeit der Weiterbildung. Gefördert werden Kurskosten, Prüfungsgebühren, Lehrmittel und Kursnebenkosten (z.B. Fahrtkosten); darüber hinaus besteht eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes während der Weiterbildung.

www.ams.at

Hier finden Sie finanzielle Förderungen für die persönliche Aus- und Weiterbildung – für Schule, Lehre, Studium oder Beruf.

erwachsenenbildung.at

Die Bildungskarenz bietet die Möglichkeit, die Berufstätigkeit zwischen 2 und 12 Monate zu unterbrechen und sich in dieser Zeit weiterzubilden. Während der Bildungskarenz wird ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes vom Arbeitsmarktservice (AMS) bezahlt. Seit Juli 2013 gibt es auch ein neues Modell: die Bildungsteilzeit. Diese ermöglicht eine Weiterbildung (im Zeitraum von 4 Monaten bis zu 2 Jahren) bei aufrechtem Dienstverhältnis. Je nach reduzierter Arbeitszeit erhalten ArbeitnehmerInnen Bildungsteilzeitgeld. Die Bildungskarenz wie auch die Bildungsteilzeit wird zwischen dem Arbeitgeber und dem/r ArbeitnehmerIn vereinbart.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen finden Sie auf der Webseite des Arbeitsmarktservice.

Ein Bildungsdarlehen von einem Kreditinstitut ist eine Möglichkeit, zumindest einen Teil der Ausbildung über Kreditinstitute vorzufinanzieren. Bildungskredite haben meist den Vorteil geringer Zinsen und Gebühren und können nach Bedarf pro Monat, Semester oder Quartal ausbezahlt werden. Während der Laufzeit des Darlehens sind die Zinsen zu bezahlen, die Rückzahlung erfolgt nach Abschluss der Ausbildung.

Das Sabbatical-Modell kann auch für einen Bildungsurlaub genutzt werden. Sabbatical bezeichnet ein Arbeitszeitmodell, das es erlaubt, innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens bei konstantem Gehalt eine Auszeit zu nehmen. Ein Beispiel: Bei einem 5-Jahres-Zeitrahmen bedeutet das, dass das Einkommen von 4 Jahren auf 5 Jahre aufgeteilt wird, sodass auch in der Zeit des „Urlaubs“ ein konstantes Einkommen garantiert ist. Über 5 Jahre hinweg bekommt man so bei einer Auszeit von einem Jahr 80% der „normalen“ Bezüge. Diese Job-Auszeit kann für Weiterbildung genutzt werden, ohne auf ein regelmäßiges Einkommen zu verzichten.

Stipendien

Die OeAD (Österreichische Austauschdienst)-GmbH ist eine Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung im Bereich der internationalen Bildungs- und Wissenschaftskooperation, wobei der Fokus auf die Förderung der akademischen Mobilität gerichtet ist. In der Stipendien- und Forschungsförderungs-Datenbank des OeAD können nationale und internationale Förderungen, Preise und Zuschüsse für StudentInnen, Graduierte und ForscherInnen abgefragt werden. Die Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung ist die umfangreichste in Österreich existierende Online-Datenbank dieser Art für alle wissenschaftlichen Disziplinen.

www.grants.at
www.oead.ac.at

Steuerersparnisse und Betriebliche Weiterbildung

Egal ob ArbeitnehmerIn oder selbständig: Die Teilnahmegebühren können all jene steuerlich voll absetzen, die in Österreich steuerpflichtig sind. Voraussetzung ist lediglich, dass der Lehrgang für dich eine Weiterbildung im bestehenden Berufsfeld (Fortbildungskosten) oder eine Ausbildung in einem verwandten Beruf ist (Ausbildungskosten).

Weiters sind auch Umschulungskosten begünstigt, wenn dir durch die Bildungsmaßnahme der Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglicht wird und du tatsächlich die Ausübung eines anderen Berufs anstrebst, der mit deiner bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist.

Unbedingte Voraussetzung:Voraussetzung in allen Fällen ist die tatsächliche, aktuelle Ausübung eines Berufes. Im Falle einer nachweislichen Jobzusage kannst du die Fortbildungskosten bereits absetzen.

Absetzbar sind nicht nur die Teilnahmegebühren, sondern auch alle anderen damit verbundenen Kosten (z.B. Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Tagesgelder, auswärtige Nächtigungen). Ein klassisches Beispiel ist die Absetzbarkeit benötigter Fachliteratur für die Bildungsmaßnahme.

Selbstständig Erwerbstätige haben die Möglichkeit, Aufwendungen für Weiterbildung in der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben anzuführen.

Die Kosten für ein Studium bzw. eine Weiterbildung können als Fortbildungskosten, als Ausbildungskosten in einem verwandten Beruf oder als Umschulungskosten absetzbar sein. Dabei sind nicht nur Kurs- und Studienbeiträge, sondern sämtliche mit dem Studium zusammenhängende Kosten abzugsfähig: Kosten für Unterlagen, Skripten, Fachliteratur, Kosten für Arbeitsmittel (z.B. Notebook, PC, Drucker), Fahrtkosten, Tagesgelder, Nächtigungskosten, Internet- und Telefonkosten.

Bildungskosten sind als Werbungskosten – für unselbstständig berufstätige StudentInnen – von der Steuer absetzbar. Selbstständig Erwerbstätige haben die Möglichkeit, Weiterbildungsmaßnahmen (und die damit in Verbindung stehenden Kosten) als Betriebsausgaben zu verbuchen, die steuermildernd wirken.

Wieviel wird refundiert?

Unselbstständige Erwerbstätige/ArbeitnehmerInnen können die Aufwendungen für Weiterbildung im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung als Werbungskosten geltend machen. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom jeweiligen Jahresgesamteinkommen ab. Verdienst du mehr als € 60.000 pro Jahr, refundiert dir der Staat für jeden darüberliegenden Euro die Hälfte aller Kosten. Bei einem Einkommen zwischen € 25.000 und € 60.000 sind es rund 43%.

Beidseitige Kostenersparnis bei Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Entscheidet der Arbeitgeber statt der Auszahlung einer Prämie die Aus‐ bzw. Fortbildungskosten zu übernehmen, entsteht eine Kostenersparnis für beide Beteilige. Für die ArbeitnehmerIn ist im Gegensatz zu einer Prämie die Förderung von Weiterbildung durch den Arbeitgeber steuerfrei. Der finanzielle Vorteil beträgt so bis zu 50%.

Und auch der Arbeitgeber profitiert davon: Denn es fallen bei der Übernahme von Aus- und Fortbildungskosten keinerlei Lohnnebenkosten an. Für den Arbeitnehmer stellen die Weiterbildungsausgaben für MitarbeiterInnen Betriebsausgaben dar, wenn die Weiterbildung im betrieblichen Interesse liegt. Als Kosten der Weiterbildung gelten auch hier neben den direkt übernommenen Programmkosten weitere Kosten wie die Ausgaben für Fachliteratur, Unterbringung, Verpflegung und Reisekosten, die der/die UnternehmerIn trägt. Somit reduziert sich hier die Steuerbelastung des Arbeitsgebers bei Kapitalgesellschaften um 25 %, sonst um bis zu 50 % der Weiterbildungsausgaben. Für Arbeitgeber sind nicht nur die Teilnahmegebühren voll absetzbar, sondern es steht ihnen auch eine Bildungsprämie von 6% bzw. ein Bildungsfreibetrag von 20% zu.

Die betriebliche Weiterbildung umfasst sämtliche interne und externe Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in einem Unternehmen. Profiteure sind beide Seiten, sowohl ArbeitnehmerIn als auch Arbeitgeber. Diese Form der Weiterbildung soll die bereits vorhandene berufliche Qualifikation erweitern und fundieren. Die Förderung von Weiterbildung ist daher auch eine strategische Entscheidung der Personalentwicklung. Der Arbeitgeber kann die Weiterbildung entweder direkt, in Form von einer (Teil-)Finanzierung der Ausbildungskosten oder indirekt durch Freistellung von der Arbeit oder Bereitstellung von betrieblichen Ressourcen fördern.

Als Firmenpartner der FH Technikum Wien profitieren Sie neben unbegrenzten Jobinseraten auch von exklusiven Karriere-Events und einem Technikum Wien Academy Weiterbildungspaket inklusive -10% Rabatt auf unser Academy Angebot.

>> Alle Infos finden Sie auf unserem Portal für Firmenpartner <<